[ Auszug: (1) Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise
treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten oder nicht
gelten soll. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]